Die private Altersvorsorge, die zu Ihnen passt
Viele Beschäftigte verlassen sich auf die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge. Allein mit dieser Rente werden im Alter jedoch viele Menschen ihren Lebensstandard nicht halten können, denn dafür würde man etwa 80 % des letzten Nettogehalts benötigen. Dies kann durch die gesetzliche Rente in der Regel nicht abgedeckt werden.
Durch den demographischen Wandel – weniger junge Menschen versorgen mehr alte Menschen – ist das System in Schieflage geraten. Dies erfordert nicht nur ständige Reformen durch die Politik, wie zum Beispiel die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Die Altersvorsorge muss von jedem Bürger selbst in die Hand genommen werden. Je früher man sich klar macht, welche Versorgungslücke im Alter geschlossen werden muss, desto eher kann man geeignete Maßnahmen ergreifen. Damit das Geld im Alter reicht, muss schon während des Berufslebens zusätzlich angespart werden.
Die Altersvorsorge der Bundesbürger stützt sich auf drei Säulen:
- Die für alle Beschäftigten verpflichtende, gesetzliche Rentenvorsorge, durch die die Versicherten Anspruch auf eine Altersrente erwerben,
- die betriebliche und die staatlich geförderte Rente sowie
- die private Vorsorge in Form eines eigenverantwortlich angesparten Geldpolsters.
Auch wenn es nur noch wenige Jahre bis zur Rente sind, lohnt es sich immer, die besten Wege in den Ruhestand auszuloten. Einige Fragen müssen dabei beantwortet werden:
- Wann beginnt der Renteneintritt?
- Welcher Rentenbedarf besteht im Alter?
- Wie groß ist die entstehende Versorgungslücke?
- Ist ein vorzeitiger Ruhestand geplant?
- Durch welche Vorsorgeprodukte lässt sich die Rente effektiv aufstocken?
Welche die optimale Form der Altersvorsorge für Sie ist, erarbeiten die essenta Finanzpartner individuell mit Ihnen. Wir finden eine speziell auf Sie zugeschnittene Lösung, mit der Sie auch nach Renteneintritt finanziell unabhängig bleiben.
Basisrente (Rürup-Rente)
Bei der Basisrente wird ein Vorsorgevertrag abgeschlossen, der eine lebenslange monatliche Rente und eine jährlich festgelegte Überschussbeteiligung garantiert. Der Staat fördert die Basisrente über Steuerabzüge, die als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Staatliche Zulagen werden jedoch nicht gezahlt.
Wie funktioniert die Basisrente?
Während der Einzahlphase kann ein bestimmter Prozentsatz des Jahresbeitrags als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Steuervergünstigung startet bei 80 % und steigt pro Jahr um 2 %. Nach 10 Jahren akzeptiert das Finanzamt 100 % der Basisrenten-Beiträge als Sonderausgaben. Um den Steuer-Spar-Effekt zu erhöhen, können bis zu 3 Zuzahlungen pro Jahr geleistet werden.
Für wen eignet sich die Basisrente?
Die Basisrente ist für Selbstständige und Freiberufler die einzige Möglichkeit zur staatlich geförderten Altersvorsorge, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch für Festangestellte mit hohen Steuerabgaben kann sie aufgrund der Steuervorteile attraktiv sein, sofern das zu versteuernde Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfällt als zu Erwerbszeiten. Generell kann jeder die Basisrente beantragen, der einkommensteuerpflichtig ist und in Deutschland lebt.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine freiwillige, privat finanzierte Rente in Deutschland. Der Staat fördert die Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Einen Riester-Vertrag können Sie sowohl privat als auch über Ihren Arbeitgeber abschließen. Die Höhe der staatlichen Zulagen bleibt in beiden Fällen gleich, allerdings werden die Verträge unterschiedlich mit Sozialabgaben belastet.
Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?
Anspruch auf die staatliche Altersvorsorgezulage haben rentenversicherungspflichtige Personen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Unterschieden wird jedoch zwischen den folgenden Personengruppen:
Unmittelbar zulageberechtigte Personen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II)
- Bezieher von Krankengeld
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen
- zuvor pflichtversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Beamte, Richter und Soldaten
- vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
- Kindererziehende, die Kindererziehungszeiten beantragt haben
Mittelbar zulageberechtigte Personen:
Nicht förderberechtigte Personen können unter Umständen Anspruch auf die Riester-Rente haben, wenn ihr Ehepartner/Lebenspartner unmittelbar zulageberechtigt ist und bestimmte Auflagen bezüglich eingezahlter Altersvorsorgebeiträge und Wohnsitz erfüllt werden.
Wie sieht die staatliche Förderung der Riester-Rente aus?
Über die Höhe der Sparbeiträge können Sie grundsätzlich selbst entscheiden. Jedoch müssen Sie einen festgesetzten Mindestbeitrag von 4 % des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (abzüglich Zulagen) leisten, um die volle Grundzulage zu erhalten. Der Eigenbetrag muss zwischen 60 € und 2.100 € pro Jahr liegen.
Neben der Grundzulage kann zusätzlich eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind beantragt werden (185 € für vor 2008 geborene Kinder, 300 € für nach 2008 geborene Kinder). Jedoch kann nur ein Elternteil die Zulage erhalten.
Riester-Sparer, die am 1. Januar des Vertragsschließungsjahres ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar zulagenberechtigt sind und nach dem 31. Dezember 1982 geboren sind, erhalten im ersten Sparjahr einen Berufseinsteiger-Bonus.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Auf Wunsch des Arbeitnehmers wandelt der Arbeitgeber einen Teil des festgeschriebenen, zukünftigen Bruttogehaltes in Versorgungsleistungen um (Entgeltumwandlung). Dabei kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er sich finanziell an der Altersvorsorge beteiligen möchte.
Die betriebliche Altersvorsorge steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich zu und wird durch Steuervorteile staatlich gefördert. Während für Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sinken, profitieren Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten.
Auf welche Art die Entgeltumwandlung geschieht, kann vom Arbeitnehmer nicht frei gewählt werden, sondern wird vom Arbeitgeber festgelegt. Dieser haftet auch für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen.
Laut Betriebsrentengesetz sind die folgenden Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zulässig:
- Direktzusage: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter zu, die Betriebsrente nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst auszuzahlen.
- Pensionskasse: Ein Teil des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers bzw. die freiwillige Finanzierung des Arbeitgebers wird in eine Pensionskasse eingezahlt, die das Vermögen verwaltet und später als Altersrente oder Alterskapital an den Arbeitnehmer auszahlt.
- Pensionsfonds: Die Sparbeiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden in einen Pensionsfonds als eine Art versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eingezahlt, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.
- Unterstützungskasse: Als rechtsfähige und eigenständige Versorgungseinrichtung übernimmt die Unterstützungskasse die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Im Versicherungsfall ist der Arbeitnehmer bezugsberechtigt.
Erreicht der versicherte Arbeitnehmer das vertraglich vereinbarte Rentenalter, stehen ihm monatliche Rentenzahlungen zu. Unter Umständen kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart werden. Wichtig zu wissen: Laut Einkommensteuergesetz müssen die Leistungen als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit versteuert werden.
Private Rentenversicherung
Neben der staatlich geförderten Vorsorge kann es sich lohnen, in eine private Rentenversicherung zu investieren. Diese sagt eine Garantierente fest zu. Anders als beispielsweise bei der Lebensversicherung wird bei Vertragsschluss keine Gesundheitsprüfung verlangt.
Mit Rentenbeginn zahlt das Versicherungsunternehmen dann die geleisteten Einzahlungen zuzüglich der vereinbarten Zinsen und der Überschussbeteiligung in Form einer lebenslangen Rente zurück. Üblicherweise kann der Versicherte stattdessen auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen (Kapitalwahlrecht).
Äußerst sinnvoll ist es, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Diese legt fest, wie lange die Rente im Todesfall an Hinterbliebene weiterbezahlt wird. Andernfalls würde die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden. Das restliche Kapital wäre somit verloren.
Die private Altersvorsorge unterscheidet je nach Beginn der Rentenauszahlung zwischen der Sofortrente und der aufgeschobenen Rentenversicherung:
Aufgeschobene Rentenversicherung
Bei dieser Form der Altersvorsorge erhalten Sie die Rentenauszahlung nicht sofort nach Vertragsschluss, sondern nach der vereinbarten Spar- bzw. Aufschubzeit (meist 25-30 Jahre).
Sofortrente
Gegen Zahlung eines Einmalbetrages wird die Rente ab sofort bis zum Lebensende bzw. bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausgezahlt.
Der Nachteil bei der privaten Altersvorsorge ist, dass der Markt für Laien mit wenig Erfahrung schwer zu durchblicken ist. Wir, Ihre essenta Finanzpartner, unterstützen Sie deshalb bei der Auswahl der passenden Altersvorsorge, indem wir zuerst Ihre finanzielle Situation analysieren und anschließend eine Vielzahl an Vorsorgeleistungen und Kapitalanlage-Möglichkeiten vergleichen, um das für Sie optimale Angebot herauszufiltern. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Abwicklung aller Formalitäten kompetent zur Seite, sodass Sie Zeit und Nerven sparen können. Wir freuen uns auf Sie!